Informationen für Bauherren

Sie haben Grundbesitz in Witzhave und möchten für Ihr Grundstück einen Anschluss für Trinkwasser erwerben. Dazu finden Sie auf dieser Seite Informationen, die Ihnen die Orientierung erleichtern und Ihnen dabei helfen sollen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Mitgliedschaft bei der WVG

Die WVG ist ein privater Versorger. Er darf nach den Bestimmungen seiner Satzung nur seine Mitglieder mit Wasser beliefern. Wenn Sie noch kein Mitglied sind, beantragen Sie bitte zunächst Ihre Mitgliedschaft mit dem downloadbaren Formular im Menu "Mitgliedschaft". Dort ist auch das weitere Procedere zur Erlangung der Mitgliedschaft beschrieben.

Trinkwasseranschluss

Als Mitglied können Sie die WVG jederzeit mit der Herstellung eines Trinkwasseranschlusses für Ihr Grundstück beauftragen. Benutzen Sie dazu bitte das Auftragsformular, das Sie mit dem folgenden Link aufrufen und downloaden können.
Hinweis: Diesen Auftrag müssen Sie auch dann erteilen, wenn schon ein Bauwasseranschluss vorhanden sein sollte.

AUFTRAG für die Herstellung eines Trinkwasseranschlusses   PDF DOWNLOAD

Die Kosten für die Herstellung des Trinkwasseranschlusses trägt die WVG. 
Für die Nutzung der gemeinschaftlichen Versorgungsanlagen der WVG wird für jeden Neuanschluss ein einmaliges Eintrittsgeld (Anschlussgebühr) erhoben. Die derzeit gültige Höhe des Eintrittsgeldes entnehmen Sie bitte dem Menu "Preise und Gebühren". Sie erhalten nach Herstellung Ihres Trinkwasseranschlusses eine entsprechende Rechnung.

Die WVG liefert die Anschlussleitung nach Auftragserteilung von der Hauptleitung bis zur Grenze des privaten Grundstücks. Der von der WVG mit der Herstellung des Trinkwasseranschlusses beauftragte Installateur wird mit dem Bauherrn den genauen Termin für den Beginn der Arbeiten abstimmen. Der Bauherr muss dem Installateur präzise Angaben machen, an welcher Stelle der Wasseranschluss auf das private Grundstück geführt werden soll.

Ferner liefert und installiert die WVG den vorgeschriebenen Wasserzähler.
Hinweis: Der Wasserzähler wird ausschließlich von der WVG geliefert und eingebaut. Einbauten anderer Zähler und von anderen Installateuren sind nicht zulässig. Sie müssen ggf. auf Kosten des Bauherrn entfernt werden. Entsprechende Anweisungen muss der Bauherr an die Bauausführenden erteilen.

Der Leitungsverlauf auf privatem Grund vom Übergabepunkt an der Grundstücksgrenze aus bis ins Haus, und dort bis zur Zählerbrücke, muss vom Bauherrn separat beauftragt werden. Dieser Auftrag kann an jeden nach DVGW zugelassenen Installateur oder auch an die WVG vergeben werden.
Hinweis: Bei Doppelhäusern, Häusern mit Eigentumswohnungen und ähnlichen Bauformen muss für jede wirtschaftlich selbständige Einheit ein separater Wasseranschluss hergestellt und entsprechend beauftragt werden. Sprechen Sie uns bitte im Zweifel an.

Bauwasseranschluss

Als Mitglied können Sie die WVG jederzeit mit der Herstellung eines Bauwasseranschlusses auf Ihrem Grundstück beauftragen, sofern ein Hauptanschluss noch nicht installiert wurde. Benutzen Sie dazu bitte das Auftragsformular, das Sie mit dem folgenden Link aufrufen und downloaden können:

AUFTRAG für die Herstellung eines Bauwasseranschlusses   PDF Download

Die gültige Gebühr entnehmen Sie bitte dem Menu "Preise und Gebühren". Die Gebühr für die Herstellung eines Bauwasseranschlusses ist eine Pauschale. Sie beinhaltet die Herstellung einer befestigten Entnahmestelle auf dem privaten Grundstück sowie die Bereitstellung von Bauwasser. Die Pauschalgebühr entfällt, falls der Bauwasseranschluss für andere Zwecke oder für die Wasserversorgung anderer Bauvorhaben missbraucht werden sollte. Die WVG wird dann die tatsächlichen Kosten ermitteln, ggf. schätzen, und dem Bauherrn berechnen.

Mit der Übergabe des Bauwasseranschlusses durch den Installateur übernimmt der Bauherr die Verantwortung für seine sachgemäße Nutzung, Schutz vor Verunreinigung, Frost, Vandalismus usw. Er muss entsprechende Sicherungsansweisungen an die Bauausführenden erteilen.

Der von der WVG mit der Herstellung des Bauwasseranschlusses beauftragte Installateur wird mit dem Bauherrn den genauen Termin für den Beginn der Arbeiten abstimmen. Der Bauherr muss dem Installateur präzise Angaben machen, an welcher Stelle der Wasseranschluss auf sein Grundstück geführt werden und die Entnahmestelle errichtet werden soll.
Hinweis: Der für das Bauwasser hergestellte Wasseranschluss wird nach Fertigstellung des Bauvorhabens auch für die Weiterführung der Leitung ins Haus genutzt. Es sollte deshalb auf eine günstige Lage zur Eintrittsstelle in das Haus geachtet werden.

Wasserzähler

Die Wasserzähler werden ausschließlich von der WVG geliefert und installiert.
Die WVG verwendet modernste Zähler, die ihr die elektronische Ablesung der Zählerstände ermöglichen. Der Einbau anderer Wasserzähler ist nicht zulässig. Der Einbau zugelassener Wasserzähler sowie die Beseitigung etwaiger Funktionsstörungen dürfen nur von der WVG bzw. von den von ihr beauftragten Installateuren durchgeführt werden. Wenden Sie sich im Bedarfsfall bitte nur an die WVG.

Jede Art von Manipulation an den Wasserzählern der WVG ist strafrechtlich relevant. Die Kosten für die Beseitigung etwaiger Falscheinbauten oder für die Reparatur etwaiger unbefugter Manipulationen trägt der Bauherr.

Nebenwasserzähler

Es kann sinnvoll sein, Wasserverbräuche außerhalb des Hauses, z-B. Gartenwasser, separat zu erfassen, um die Berechnung von Abwassergebühren für diese Verbräuche zu vermeiden. Für diesen Zweck können Sie einen Wasserzähler Ihrer Wahl in Ihre Hausinstallation einbauen oder einbauen lassen. Wichtig ist, dass dieser Nebenwasserzähler im Leitungsverlauf hinter dem Hauptzähler eingebaut wird.

Den Einbau eines Nebenwasserzählers müssen Sie der für Abwasserabrechnung zuständigen Abteilung im Amt Trittau melden, damit die Verbräuche bei der Berechnung der Abwassergebühren gekürzt werden können.

Abwasser

Für die Abwasserentsorgung ist die WVG nicht zuständig. Wenden Sie sich dazu bitte an:

Zweckverband Obere Bille
www.zv-obere-bille.de
04154-79559-0

Beratung

Die Mitarbeiter der WVG wissen, dass der Bau eines Hauses viele Fragen aufwirft, denen der Bauherr oft ratlos gegenübersteht. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, wenn Ihnen zum Thema Trinkwasserversorgung noch etwas unklar sein sollte. Sie erreichen uns persönlich während der Bürozeiten oder jederzeit über unsere sonstigen Kontaktmöglichkeiten im Menu "Kontakt".


Wasserversorgungsgenossenschaft
Witzhave Mitte eG (WVG)

Katerstieg 4
22969 Witzhave
Tel: 04104 / 96 20 85
Fax 04104 / 96 20 86
email@wvg-witzhave-mitte.de
www.wvg-witzhave-mitte.de
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